Wir schaffen Lebensqualität.
Seit seiner Gründung im Jahr 1901 steht der Ostschweizerische Blindenfürsorgeverein (OBV) für Menschen mit Beeinträchtigungen ein. In einem Vereinslokal in St. Gallen versammeln sich Viktor Altherr, Lehrer aus Trogen und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter und gründen den Ostschweizerischen Blindenfürsorgeverein. Die Betroffenheit über das Elend von blinden Mitmenschen, die überhaupt nicht in die Gesellschaft integriert waren, wurde von vielen geteilt und unterstützt. Nur wenige Jahre später konnte am 1. Juli 1907 das Blindenheim eingeweiht werden.
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Chronologie
Vom OBV zu obvita. Einige Meilensteine aus der ereignisreichen Geschichte des Ostschweizerischen Blindenfürsorgevereins:
1901
Viktor Altherr, Lehrer aus Trogen und Mitstreiterinnen und Mitstreiter und gründen den Ostschweizerischen Blindenfürsorgeverein. Am 17. April 1901 fusionieren die Trogener Blindenfreunde mit einer ähnlichen Gruppierung in St. Gallen. Aus dieser lockeren Verbindung entsteht an der ersten konstituierenden Hauptversammlung vom 12. Dezember 1901 der Ostschweizerische Blindenfürsorgeverein (OBV) mit den Mitgliedkantonen St. Gallen und den beiden Appenzell. Am 1. Juli 1907 wird das Blindenheim eingeweiht. 1910 werden die Kantone Glarus, Graubünden und Schaffhausen Mitgliedskantone.
1920
65 Personen bewohnen das Blindenheim. Die meisten von ihnen arbeiten in den Werkstätten, die in das Blindenheim integriert sind. Das neu gegründete Asyl beherbergt zehn (vorwiegend taubblinde) Personen. Kauf der Wirtschaft zur Fernsicht angrenzend an das Areal des OBV. Ziel ist der Umbau in ein Altersasyl für ältere und kränkliche Blinde für 15 Bewohnerinnen und Bewohner. Bezug des Asyls ist am 1. Juli 1920.
1940
Blindenheim, Altersheim und Asyl beherbergen insgesamt 139 Bewohnerinnen und Bewohner. In den Werkstätten arbeiten 82 blinde und sehbehinderte Menschen. 16 Lernende absolvieren im OBV eine Ausbildung.
1950
Aufnahme des Betriebs der Lehrwerkstätte für Metallbearbeitung im Untergeschoss des Blinden-Altersheims 69 Firmen beteiligen sich mit finanziellen Beiträgen an der Gründung dieses Projekts.
1963–1965
1963: Schliessung und Verkauf des Blinden-Asyls. 1965 ist die Geburtsstunde des Beratungs- und Sozialdienstes «BSD», der heutigen obvita Sehberatung. Diese entwickelt sich als selbständige Institution aus dem Fürsorgedienst des OBV und übernimmt neue Aufgaben in den Bereichen Rehabilitation und Sozialberatung.
1993
Einführung der neuen Dienstleistung «B+U» (heute Visiopädagogik der obvita Sehberatung für Kinder und Jugendliche). Dieser Beratungs- und Unterstützungsdienst begleitet und fördert blinde und sehbehinderte Kinder, die in ihrer gewohnten Schulumgebung integriert werden.
2011–2012
Neue Namensfindung für den OBV für die strategische Ausrichtung: aus dem OBV wird obvita. Der Trägerverein OBV bleibt bestehen. Neu begleitet obvita nicht nur Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, sondern auch mit Entwicklungsverzögerungen und psychischen Beeinträchtigungen auf ihrem Weg zu mehr Lebensqualität.
2019
Mit der Urkunde Anerkennung für Excellence 4 Sterne der European Foundation for Quality Management (EFQM) hat obvita einen weiteren Meilenstein auf dem Weg der Excellence erreicht. bruggwald51 – Wohnen und Pflege im Alter löst obvita Wohnen im Seniorenalter ab. Der neue Name und der eigenständige Auftritt sollen die Positionierung und die Öffnung für alle Senioren und Seniorinnen unterstreichen.
2022
Im Frühjahr findet nach langer Pause ein Tag der offenen Tür bei obvita statt. Für alle Mitarbeitenden ein bewegender Anlass: Endlich kann das neue Kompetenzzentrum einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden. Das Projekt «startklar?» wird in Wittenbach eröffnet. Dabei geht es darum, junge Menschen mit psychischen Problemstellungen in ihrer Ausbildungsfähigkeit zu stärken und für eine Ausbildung im 1. Arbeitsmarkt fit zu machen.
2023
Eröffnung des obvita Tageszentrums. In der Nähe des HB St.Gallen entsteht ein weiteres wichtiges Angebot von obvita mit dem Ziel, ein Ort der Begegnung zu schaffen für Menschen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren, die aufgrund einer psychischen Erkrankung eine IV-Rente erhalten oder deren Renten-Antrag geprüft wird.